Ihr Anwalt für MedizinrechtRechtsanwalt Rainer Pesch in Dresden
Ein komplexes Themengebiet wie das Medizinrecht erfordert individuelle Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt. Ich, Rechtsanwalt Rainer Pesch, bin Ihr Anwalt für Medizinrecht und verfüge zudem auch in anderen Rechtsgebieten über das entsprechende Fachwissen. In meiner Kanzlei in Dresden werde ich gerne in den folgenden Bereichen für Sie tätig:
Als Anwalt für Medizinrecht verfüge ich über besondere Kenntnisse im Recht der medizinischen Behandlung. Darunter fallen das Arztstrafrecht, das Krankenhausrecht, das ärztliche Berufsrecht, das Arzneimittelrecht und das Arzthaftungsrecht, aber auch das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, das Apothekenrecht, das Medizinproduktrecht sowie das Vertrags-, Vergütungs- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe. Über die Anwaltsgebühren kläre ich Sie selbstverständlich gerne im Vorfeld auf.
Rainer Pesch
Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt
Fundierte Anwaltsleistungen eines Fachanwalts für Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht verfolge Ich seit 1994 bundesweit aus Behandlungsfehlern resultierende Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Neben dem Arzthaftungsrecht liegen die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit im Arztstrafrecht und Strafrecht anderer Heilberufe. Dazu gehört auch das Vertragsarztrecht, ärztliche Berufsrecht und Krankenversicherungsrecht.
Aber nicht nur im Medizinrecht, auch auf anderen Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Versicherungsrecht, dem Produkthaftungsrecht und dem Verkehrszivilrecht stehe ich Ihnen mit fundierten Anwaltsleistungen zur Verfügung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich zum Beispiel für Sie da, wenn es um die Themen Urlaub, Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Probezeit oder Kündigungsschutz geht. Selbstverständlich verfüge ich auf allen genannten Rechtsgebieten über besondere Praxiserfahrungen.
Was kostet eine Beratung beim Rechtsanwalt?
Für eine Erstberatung dürfen die Kosten nicht mehr als 190 Euro betragen.
Was macht ein Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.
Wie beauftrage ich einen Rechtsanwalt?
Ein Rechtsanwalt kann mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Soll der Rechtsanwalt Mandanten gegenüber Dritten vertreten, benötigt er eine Vollmacht.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?
Wer einen Rechtsanwalt beauftragt, muss dessen Honorar bezahlen. Das Honorar des Rechtsanwalts ist im so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe des Honorars ist abhängig von der Höhe der Ansprüche, zu deren Durchsetzung ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte diese um eine Kostendeckungszusage ersucht werden, wenn der Rechtsanwalt beauftragt wird. Die Deckungsanfrage kann ich gerne für Sie übernehmen. Für eine erste Beratung sollten Sie vor dem Besuch beim Rechtsanwalt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung aufnehmen.
In einem Rechtsstreit, z.B. über Schmerzensgeld und Schadenersatz, trägt diejenige Partei die Kosten des Rechtsstreits, die den Rechtsstreit verliert. In einem Arbeitsgerichtsrechtsstreit trägt in der ersten Instanz jede Partei die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes selbst. In der zweiten und dritten Instanz eines Arbeitsgerichtsrechtsstreit trägt jedoch wiederum die unterliegende Partei auch die Kosten der Gegenseite.